Käuferleitfaden
Käuferleitfaden — so läuft dieser Privatverkauf ab
Der Verkauf wird direkt von der Eigentümerfamilie zusammen mit einer dänischen Immobilienanwältin bzw. einem dänischen Immobilienanwalt („boligadvokat“) abgewickelt.
Ablauf: Besichtigung nach Vereinbarung → Angebot → Kaufvertrag (mit dem üblichen Anwaltsvorbehalt (advokatforbehold) und Bankvorbehalt) → Eigentumsurkunde (skøde) und Abwicklung durch die Anwälte. Im Rahmen der dänischen Zustandsberichtsordnung („huseftersynsordningen“) erhalten Sie vor der Unterzeichnung einen Zustandsbericht (tilstandsrapport), einen Elektroinstallationsbericht und ein Angebot für eine Eigentümerwechselversicherung (ejerskifteforsikring), bei der der Verkäufer die Hälfte der Prämie trägt. Hinweis: Das Baujahr der Kaminöfen ist unbekannt — beim Eigentümerwechsel kann der Käufer nach den dänischen Regeln für ältere Kaminöfen zum Austausch verpflichtet werden.
Die Immobilie: im dänischen Gebäuderegister (BBR) als freistehendes Einfamilienhaus mit Ganzjahreswohnsitz (helårsbolig) registriert, auf einem 8.274 m² großen Grundstück in der Landzone (dänische „landzone“); das Gebiet ist im Bebauungsplan als Ferienhausgebiet (Planbezeichnung „sommerhusområde“) ausgewiesen, und es ist keine Flexbolig-Genehmigung (flexboligtilladelse) registriert. Die Gemeinde teilt derzeit mit, dass sie die Wohnpflicht (bopælspligt) nicht durchsetzt — eine kommunale Praxis, keine dauerhafte Befreiung. Einzelheiten finden Sie unter „Status und Nutzung“.
Kauf aus dem Ausland
Käufer ohne Wohnsitz in Dänemark — und ohne mindestens fünf Jahre früheren Aufenthalt hier — benötigen grundsätzlich die Genehmigung der Civilstyrelsen, um in Dänemark eine Immobilie zu erwerben (Erwerbsgesetz, „erhvervelsesloven“). Soll die Immobilie als Ferien- oder Zweitwohnsitz genutzt werden, setzt die Genehmigung grundsätzlich eine besonders starke Bindung an Dänemark voraus. EU-/EWR-Bürger können mittels einer Erklärung einen Ganzjahreswohnsitz erwerben, den sie tatsächlich selbst beziehen. Die Regeln hängen von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und geplanter Nutzung ab — holen Sie stets unabhängigen juristischen Rat ein, bevor Sie ein Angebot abgeben.
Für Käufer aus Deutschland
Als Käufer mit Wohnsitz in Deutschland und ohne bisherigen Wohnsitz in Dänemark benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung der dänischen Civilstyrelsen, um diese Immobilie zu erwerben (Erwerbsgesetz). Soll die Immobilie als Ferien- oder Zweitwohnsitz genutzt werden, setzt eine solche Genehmigung grundsätzlich eine besonders starke Bindung an Dänemark voraus; wird sie dagegen als tatsächlich bewohnter Ganzjahreswohnsitz genutzt, ist der Erwerb für EU-Bürger regelmäßig auf Erklärung möglich. Zur Orientierung: Der Barpreis (kontantpris) beträgt 6.995.000 DKK — das entspricht rund 938.000 EUR (Richtwert, Stand Juli 2026); maßgeblich ist stets der DKK-Betrag. Ziehen Sie in jedem Fall eine dänische Immobilienanwältin bzw. einen dänischen Immobilienanwalt („boligadvokat“) hinzu, bevor Sie ein Angebot abgeben.
Wichtige Unterlagen auf Anfrage: BBR-Auszug, Immobiliendatenbericht (ejendomsdatarapport), Grundbuchauszug (tingbogsattest), Energieausweis Klasse E (gültig bis 2031), Zustands- und Elektroinstallationsbericht (für den Verkauf werden aktuelle Berichte eingeholt).
Kosten für den Käufer: in der Regel die Eintragungsgebühr für die Eigentumsurkunde (feste Gebühr + 0,6 % des Kaufpreises, Sätze 2026) sowie Ihre eigene Beratung; keine Käuferprovision — dies ist ein Verkauf ohne Makler.